Aktuelles >> Spieltechnik

Regularien Vorbereitungsspiele

Spieltechnik

Anmeldung von Vorbereitungsspielen im Handballkreis Lippe e.V.

DIES GILT FÜR JEDE SAISON!

Nachdem es in der Vergangenheit diverse Irritationen in Bezug auf die Beantragung und Genehmigung von Vorbereitungs- / Freundschaftsspiele seitens der Vereine gegeben hat, ist das Präsidium des Handballkreis Lippe e.V. zu dem Entschluss gekommen, die Vorgehensweise eindeutig zu reglementieren. Dies betrifft nur die Spielklassen, die in der Serie auch mit Schiedsrichtern angesetzt werden. Vorbereitungsspiele unterhalb der C-Jugend (D-Jgd / E-Jgd. / Minis) müssen nicht angemeldet werden.

Regeln:

  1. Auch Trainings- / Vorbereitungsspiele sind Freundschaftsspiele im Sinne der DHB-SpO (siehe hierzu die §§ 73, 74 und 75 DHB-SpO).
  2. Spiele mit Beteiligung von Mannschaften der 3. Bundesliga sind beim HV-Westfalen, mit Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga beim DHB anzumelden.
  3. Zu jedem Spiel muss ein Spielbericht angefertigt, komplett ausgefüllt und nach Spielende versendet werden muss. Sollte ein Kader einer Mannschaft nicht automatisch zu laden sein, so sind auf jeden Fall alle am Vorbereitungsspiel teilnehmenden Personen (Spieler/Spielerinnen) manuell mit Pass-Nummer und Geburtsdatum und auch alle Offiziellen einzutragen. Bei Nichtbeachtung wird eine Ordnungsstrafe gem. Strafenkatalog gegen den Heimverein ausgesprochen. Bei Verwendung von SBO nach Spielende versiegeln - damit wird bei bestehender Online-Verbindung automatisch versendet. Papier-Spielbericht einscannen und an Vorbereitung(at)Handball-in-Lippe(dot)de per E-Mail versenden.
  4. Freundschafts- / Vorbereitungsspiele müssen angezeigt werden. Dafür steht im Downloadbereich ein Formular zur Verfügung
  5. Die Freundschafts- / Vorbereitungsspiele sind rechtzeitig, mindestens 8 Tage vorher, dem Schiedsrichterwart und dem TK-Vorsitzenden per E-Mail unter Vorbereitung(at)Handball-in-Lippe(dot)de anzuzeigen.
  6. Ergänzungen sind jederzeit möglich. Die neuen Spiele sind auf einen leeren Formular zu beantragen, um Doppelerfassungen zu vermeiden.
  7. Vorschläge zur Ansetzung von Schiedsrichtern können seitens des beantragenden Vereines gemacht werden. Die Ansetzung wird jedoch vom SR-Wart vorgenommen, wenn kein Vorschlag gemacht wurde bzw. bestätigt, wenn der SR-Wart den Vorschlag annimmt.
  8. Die v.g. Spiele werden von Schiedsrichtern mit gültiger Lizenz geleitet, daher sind auch nur Zeitnehmer und Sekrtetär mit gültiger Lizenz zugelassen.
  9. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, werden diese Spiele im Handball4All sowie als Liste auf der Homepage des HBKL veröffentlicht und sind damit genehmigt.
  10. Wird die Anzeige unterlassen bzw. erfolgt verspätet, erfolgt eine Ordnungsstrafe gem. Ordnungsstrafenkatalog.

Präsidium

Handballkreis Lippe e.V.


 

Auszug DHB-SpO

Abschnitt XII – Freundschaftsspiele, Besondere Spielformen

§73 Freundschaftsspiele
  1. Freundschaftsspiele sind Spiele ohne Meisterschaftscharakter; sie sind vom Veranstalter dem zuständigen Verband bzw. der von dieser bestimmten Stelle anzuzeigen.
  2. Bei Freundschaftsspielen können die beteiligten Mannschaften abweichende Vereinbarungen bezüglich der Spielzeit, der Größe der Spielfläche und der Zahl der einzusetzenden Spieler treffen. Die Vereinbarungen sind im Spielbericht einzutragen.
  3. An Freundschaftsspielen eines Vereins dürfen nur Spieler teilnehmen, denen die Spielberechtigung für diesen Verein erteilt worden ist. Die Ligaverbände können abweichende Regelungen treffen.
  4. Für den Einsatz von Gastspielern ist eine Genehmigung erforderlich. Zuständig für die Erteilung ist der Verband, dem der den Antrag stellende Verein angehört. Diesem Antrag ist die Einverständniserklärung des Vereins, für den eine gültige Spielberechtigung für den Bereich des DHB erteilt ist, beizufügen. Der Antrag soll grundsätzlich zehn Tage vor der Veranstaltung bei der vom Verband bestimmten Stelle vorliegen.
§74 Spielleitende Stelle

Bei Freundschaftsspielen sind die für den ausrichtenden Verein zuständigen untersten Verwaltungsinstanzen Spielleitende Stellen (s. a. § 30 Abs. 5 Rechtsordnung). Für teilnehmende Spieler der Bundesligen im Erwachsenenbereich bleibt die Spielleitende Stelle des jeweiligen Ligaverbands zuständig.

§75 Besondere Spielformen
  1. Der DHB und die Verbände können Spiele eigener Art mit oder ohne Wettkampfcharakter veranstalten, bei denen die Handballregeln der IHF und die Ordnungen, insbesondere die Spiel- und die Rechtsordnung keine oder nur teilweise Anwendung finden, z. B. Beachhandballspiele, Spielfeste, Breitensportveranstaltungen, sonstige den Handballsport fördernde Veranstaltungen, Spiele von Traditionsmannschaften, Oldie-Masters, Spiele mit gemischten Mannschaften etc.. Bei der Zulassung von Gruppierungen außerhalb von Vereinen zur Teilnahme an Spielen eigener Art ist die versicherungstechnische Absicherung durch einen Verein oder eine Institution sowie die Legitimation durch einen Verband nachzuweisen.
  2. Vereine bedürfen zur Veranstaltung von Spielen nach Abs. 1 der vorherigen Genehmigung des zuständigen Landesverbands. In der Antragstellung sind die Besonderheiten der Spielform anzugeben.
  3. Die Klärung und Sicherstellung des Unfallversicherungsschutzes für Veranstaltungen nach Abs. 1 und 2 obliegt vorab dem Veranstalter.

Zurück